Aktuelle Corona-Regelungen – gültig ab 13.12.2021!

Der Unstrut-Hainich-Kreis ist in der Warnstufe 3. Bedeutet: Es gelten neue Corona-Regelungen, die auch unseren Schulalltag betreffen. Was ab dem 13.Dezember 2021 gilt, erfahren Sie hier.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

seit dem 08.11.2021 läuft die Schule weiter in Form von Präsenzunterricht, natürlich unter Berücksichtigung der “Corona-Thematik”.

Seitdem gilt die Warnstufe 3, angelehnt an die ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.

Infektionsschutzmaßnahmen: Es gelten folgende Regelungen

  1. Es besteht Präsenzpflicht für alle SchülerInnen der Petrischule. SchülerInnen mit Risikomerkmalen können sich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  2. SchülerInnen, die Symptome einer Covid-19 Erkrankung zeigen, dürfen die Schule nicht betreten.
  3. SchülerInnen müssen im Schulgebäude und im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  4. Eltern, die die Schule besuchen, müssen eine Mund-Nase-Bedeckung im Schulhaus und im Raum tragen sowie einen 3G-Nachweis erbringen.
  5. Es besteht eine Testpflicht – 2x wöchentlich.

Neue Regelungen zum Umgang mit positiven Testergebnissen (ab 13.12.2021)

  1. Jeder positive Test – egal ob Schnelltest oder PCR-Test – führt zu einem Betretungsverbot der Schule.
  2. Ein positiver schulischer Schnelltest verpflichtet ab sofort zur Durchführung eines PCR-Tests.
  3. Jede/r positive Schülerin/in bekommt das Betretungsverbot von der Schulleitung schriftlich ausgestellt. Dieser beinhaltet auch einen Leitfaden zum weiteren Vorgehen für die Eltern des betroffenen Kindes.
  4. Ist der durchgeführte PCR-Test negativ, darf betreffende/r Schüler/in erst nach zwei Tagen ohne Symptome die Schule wieder betreten.
  5. Fällt der PCR-Test positiv aus, ordnet das Gesundheitsamt die entsprechende Quarantäne an. Wird keine Quarantäne angeordnet, darf betreffende/r Schüler/in nach 14 Tagen unter Vorlage eines offiziellen negativen PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests die Schule wieder betreten.
  6. Bei Kindern bis 12 Jahre, die wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind, können die Eltern für Verdienstausfälle entschädigt werden. Hierfür ist ein Quarantäne-Bescheid notwendig.
  7. Schüler/innen mit Symptomen einer Infektion erhalten umgehend Betretungsverbot, bis sie 2 Tage symptomfrei sind.
  8. Werden Schüler/innen aufgrund eines bestätigten Falls in der Klasse vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, dürfen diese die Schule erst wieder betreten, wenn ein PCR-Test (frühestens am 5. Tag) erfolgte, ein Antigen-Schnelltest einer zugelassen Stelle (frühestens am 7. Tag) durchgeführt wurde oder ohne Test nach 10 Tagen.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass es auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann – insbesondere durch Wechsel in eine andere Warnstufe oder zurück in die Basisphase. Sie werden durch die KlassenlehrerInnen Ihrer Kinder stets zeitnah informiert.

Weiterhin können Sie alle Regelungen seitens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nachlesen.

Bleiben Sie alle gesund!

Heidi Fritzlar & Daniel Amonat
Schulleitung

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