Was gilt ab dem 4. April 2022 in der Petrischule?

Welche Regelungen bzgl. Corona gelten an der Petrischule?

Die gültigen Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben sich geändert. Was gilt entsprechend ab dem 4. April 2022 für unsere Petrischule?

Welche Corona-Bedingungen gelten ab dem 4. April 2022?

  1. Die Maskenpflicht entfällt. Natürlich dürfen die Schüler/innen freiwillig eine Maske tragen.
  2. Da die allgemeinen 3G-Regelungen entfallen, geben wir ab sofort keine Negativ-Bescheide mehr aus. Entsprechend unterzeichnen wir diese Bescheide auch nicht mehr.
  3. Die Testpflicht bleibt 2 x pro Woche bestehen.
  4. Sollte ein/e Schüler/in während der schulischen Schnelltests ein positives Ergebnis erhalten, reicht ab sofort ein zertifizierter Schnelltest (z. B. in der Apotheke) zur Widerlegung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer zu hohen Infektionszahl ggfs. Distanz- oder Wechselunterricht angeordnet werden kann. In einem solchen Fall informieren wir Sie rechtzeitig.

 

Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Regelungen haben, können Sie sich gern bei uns melden!

 

Mit den besten Grüßen

 

von der Schulleitung

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